E-Rezept für Medikamente
Ab dem 1. Januar 2024 erfolgt die Verschreibung verschreibungspflichtiger Medikamente ausschließlich über das innovative E-Rezept. Der herkömmliche, rosafarbene Rezeptschein wird nicht mehr ausgestellt. Stattdessen wird das digitale Rezept unmittelbar auf die persönliche Gesundheitskarte des Patienten übertragen und kann bequem in jeder Apotheke in Deutschland eingelöst werden. Dieser Fortschritt vereinfacht nicht nur den Medikamentenerwerb erheblich, sondern ermöglicht auch eine effiziente Anforderung von Folgerezepten. Durch Beachtung von nur drei Schritten können Patienten problemlos ihre benötigten Folgerezepte anfordern, wodurch der gesamte Prozess der Medikamentenbeschaffung optimiert und zeitgemäß gestaltet wird. Diese wegweisende Neuerung im Gesundheitswesen fördert eine moderne, digitale und patientenfreundliche Versorgung.
1| Versichertenkarten muss im Quartal eingelesen worden sein
Keine Rezeptausstellung mehr möglich ohne vorherige Einlesung Ihrer
Versichertenkarte – es gibt aus technischen Gründen KEINERLEI Ausnahmen
2| Das gewünschte Rezept wurde über unser Rezeptformular, den Rezeptbriefkasten und -telefon oder in der Praxis vor Ort bestellt.
Unsere Patienten haben verschiedene Möglichkeiten, um an ihr Rezept für Folgemedikamente zu gelangen. Der einfachste und bequemste Weg ist die Nutzung des Rezeptformulars auf unserer Webseite. Hier können alle relevanten Daten eingegeben und direkt an uns gesendet werden. Alternativ steht das Rezepttelefon unter der Nummer 02732 4034 zur Verfügung. Eine weitere Option ist der Rezeptbriefkasten, in den ein gut lesbarer Brief mit den gewünschten Medikamenten eingeworfen werden kann. Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, persönlich in der Praxis vorbeizukommen, wobei gegebenenfalls mit einer Wartezeit zu rechnen ist. Wir bieten flexible und bequeme Wege, um die Bedürfnisse unserer Patienten bestmöglich zu erfüllen.
3| Mit Ihrer Gesundheitskarte bei einer beliebigen Apotheke das Rezept einlösen
Aufgrund technischer Gegebenheiten kann die Übertragung in das Apothekennetzwerk bis zu einem halben Tag in Anspruch nehmen. Daher empfehlen wir unseren Patienten, rechtzeitig an eine Nachbestellung ihrer Medikamente zu denken. Diese Voraussicht ermöglicht es uns, sicherzustellen, dass die benötigten Medikamente rechtzeitig für Sie in der Apotheke bereitstehen. Wir danken für Ihr Verständnis und Ihre Zusammenarbeit, während wir bestrebt sind, den Service so effizient wie möglich zu gestalten. Ihre frühzeitige Planung unterstützt uns dabei, eine kontinuierliche und zuverlässige Versorgung sicherzustellen.
DAS E-REZEPT KANN MIT IHRER VERSICHERTENKARTE ODER MIT DER E-REZEPT APP IN DER ÖRTLICHEN APOTHEKE EINGELÖST WERDEN.
Erklärfilm der GEMATIK
Hier können Sie die APP für Ihr Smartphone laden
Oft gestellte Fragen zur Ausstellung des E-Rezeptes
Eine ausgedruckte Version des E-Rezepts können Sie selbst mithilfe der E-Rezept-App auf Ihrem Drucker zu Hause erstellen. Wir empfehlen jedoch pragmatisch zu denken und die digitale Version auf Ihrer Versichertenkarte oder, sofern Sie Ihre App eingerichtet haben, das ausgestellte Rezept dort zu nutzen. Das spart nicht nur Ressourcen, sondern auch Zeit und Geld.
Es gibt zwei Möglichkeiten: Entweder bringt der Patient den Data-Matrix-Code mit (ausgedruckt oder auf seinem Smartphone, z. B. in der gematik-App), oder er sendet das E-Rezept elektronisch an die Apotheke.
Nein, das ist untersagt.
Ja, das ist möglich. Entweder durch Nutzung der Familienfunktion der gematik-App, Weitergabe des Papierausdrucks oder Übertragung des Tokens per Foto auf das Handy.
Ja, das ist möglich. Die Apotheke kann entweder den Gesamt-QR-Code scannen oder die zugehörigen einzelnen QR-Codes.
Nein, jede Rezeptposition muss in ihrer kompletten Menge beliefert werden. Eine Aufteilung auf verschiedene Apotheken ist nicht gestattet.